Hilfe für behinderte Menschen mit Sofort-Hilfe


 

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Sofort Hilfe

Hilfe-Portal
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Hilfe und Ratschläge müssen Sie auf eigene Gefahr einsetzen.

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Sofort Hilfe


Sofort Hilfe:
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http://behinderte-menschen.blogspot.de
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x Persönliches Budget,   
x Behindertenhilfe
x Bundedssozialhilfegesetz
x Lernbehinderung
x Rechte für Menschen mit Behinderung           
x Wichtige Adressen
x Praktische Tipps, und Gesetzestexte für behinderte Menschen
x Teilhabe zum Arbeitsleben für behinderte Menschen
x Kündigung von schwerbehinderten Menschen
x Werkstaettenverzeichnis - Werkstatt für behinderte Menschen
x Arbeit für Menschen mit Behinderung
x Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung                   
x Rechte für Behinderte Ansprüche im Überblick
x Behinderte Kinder
x Behinderung sehschwäche oder Blindheit (finanzielle Hilfen)
x Behinderung schwerhörigkeit (finanzielle Hilfen)
x Vergünstigungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
x Ein KFZ behindertengercht umbauen        barrierefrei 
x Eine Vielzahl von Stiftungen helfen Menschen mit Behinderung
x Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung beim LVR
x Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen
x Betreuung & Betreuerpflichten
x Renten wegen Erwerbsminderung
x Überblick über Vergünstigungen:
x Grundsicherung / Sozialhilfe
x Persoenliches - Budget
x Kindergeld für Erwachsene
x Ab wann ist ein Mensch schwerbehindert?
x Maßnahmen gegen Behindertenfeindlichkeit
x Eine Behinderung abzuwenden oder ihre Folgen abzumildern,
x Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden,
x Behinderten Menschen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden,
  Platz im Arbeitsleben zu sichern,
x Ihnen eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen,
x Benachteiligungen aufgrund der Behinderung entgegenzuwirken,
x Musterverträge für Einrichtungen und Anbieter ambulanter Leistungen nach dem    WBVG                                       
                                       
Die Soziale Pflegeversicherung:
Für den Fall des Falles Schutz für die ganze Familie Pflegebedürftig
kann jeder werden Leistungen von ambulant bis stationär Soziale Sicherung
der Pflegepersonen
Ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege
nach dem Bundessozialhilfegesetz

Praktische Tipps:
Steuerliche Erleichterungen: Einkommensteuer (Lohnsteuer)
Kindergeld und Kinderfreibeträge für behinderte Kinder

Sonstige Steuerarten:
Teilhabe zum Arbeitsleben
Erleichterung im Personenverkehr,
Nahverkehr, Fernverkehr, Flugverkehr, Fahrdienste

KFZ-Nutzung:
Kraftfahrzeugsteuer, Parkerleichterungen,
Freifahrt für schwerbehinderte Menschen, Fahrten zur Arbeit, Privatfahrten

Finanzierungshilfen:
Nachtellsausgleiche rund ums Haus:
Wohnungsbauförderung und Vermietung
öffentlich geförderter Wohnungen
Wohngeld

Sonstiges:
Sachliche Hilfen z. B.: Geh-Hilfen, Rollstuhl, Brille, Hörgerät,

Wichtige Adressen:
Stiftungen, Organisationen, 
Notruf (Tele. oder Online)Rotes Kreuz, Caritas, Vereine,

Gesetzestexte

Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) - Auszug -
Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) - Auszug -
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Auszug -
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Auszug -
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Auszug -
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Auszug -
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Auszug -
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
und zur Änderung anderer Gesetze (BGG)
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Auszug -
Eingliederungshilfe-Verordnung (Einglh-VO)
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges
(Bundesversorgungsgesetz) - Auszug -
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - Auszug -
Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (GSiG)
Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen
Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV)
Auszug aus dem Gesetz über die unentgeltliche
Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen
Personenverkehr (UnBefG)

Auszug aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStg 1994) Wahlordnung Schwerbehindertenverordnung (SchwbVWO)
Schwerbehindertenausgleichs-Abgabenverordnung (SchwbAV)
Werkstättenverordnung (WVO) Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Schwerbehindertenausweisverordnung
Nahverkehrszügeverordnung

Quelle:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a712-gesetzestext.pdf;jsessionid=C381A58347254B3E7B316EEF3B1528E6?__blob=publicationFile

Quelle:
Aus dem Ratgeber für Behinderte Menschen
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Jobs fuer Schwerbehinderte                       
   
    RATGEBER FÜR SOZIALE HILFEN

 Inhaltsverzeichnis

A. Sozialhilfe - Ihr gutes Recht B. Hilfe zum Lebensunterhalt
C. Einmalige Leistungen D. Hilfe in besonderen Lebenslagen
E. Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz F. Pflegeversicherung G. Landespflegegeldgesetz
H. Landesblindengeldgesetz I. Ambulante Dienste J. Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege
K. Hilfe zur Pflege in einem Heim, L. Alten- und behindertengerechtes Bauen und Wohnen
M. Kriegsopferfürsorge N. Vergünstigungen für Schwerbehinderte
O. Wohngeld P. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Q. Verbilligungen beim Telefon
R. Betreuungsgesetz S. Schuldnerberatung T. Grundsicherung Anschriftenverzeichnis
www.suedwestpfalz.de/download/ratgeber.pdf


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Arbeitsassistenz
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Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung
Finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX
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Arbeitsassistenz – ein wichtiger Baustein  zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer

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Zuschüsse, Darlehen oder Sachleistung? Ihr Integrationsamt berät Sie gerne, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist.
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Die wichtigsten Förderungen:

Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse des schwerbehinderten Arbeitnehmers zugeschnitten sind und die er benötigt, um seine beruflichen Aufgaben erfüllen zu können.
Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf.
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Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmer
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Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung
finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter
Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX
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Zuschüsse, Darlehen oder Sachleistung? Ihr Integrationsamt berät Sie gerne, welche Förderung im individuellen Fall möglich ist.

Die wichtigsten Förderungen:
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Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse des schwerbehinderten Arbeitnehmers zugeschnitten sind und die er benötigt, um seine beruflichen Aufgaben erfüllen zu können.
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Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf.
https://www.integrationsaemter.de/files/11/Arbeitsassistenz.pdf
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Die umfassende berufliche Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in das Arbeits-leben und die Bewältigung der Arbeitsanforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt er-fordert im Einzelfall auch die notwendige persönliche Unterstützung.
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Rechtsgrundlagen und -charakter (Auszüge)
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1.1 Menschen mit Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf Übernahme der Kos-ten einer notwendigen Arbeitsassistenz (§ 102 Abs. 4 SGB IX und § 17 Abs. 1a SchwbAV), soweit dem örtlich zuständigen Integrationsamt (Ziff. 6.1) Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen
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1.2 Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ist Bestandteil der begleitenden Hilfe im Arbeits-leben nach § 102 SGB IX. Für ihn gelten daher die leistungsrechtlichen Vorschriften nach Maßgabe der §§ 14, 73 Abs. 1, 102 Abs. 2 Satz 3, 102 Absätze 5 bis 7 SGB IX sowie des § 18 SchwbAV. Bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen nach Art und zeitlichem Umfang besteht ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten für die notwendige Arbeitsassistenz im Rahmen der dem Integrationsamt zur Verfü-gung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe.
1.3 Der Anspruch ist auf eine Geldleistung gerichtet.
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2. Begriffsbestimmungen und Leistungsvoraussetzungen
2.1 Arbeitsassistenz i.S. der §§ 33 Abs. 8 Ziff. 3 und 102 Abs. 4 SGB IX ist die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogen re-gelmäßig wiederkehrende Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung
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Zu den unterstützenden Tätigkeiten zählen auch Vorlesekräfte für blinde und hoch-gradig sehbehinderte Menschen sowie -bei kontinuierlichem, umfangreicheren Be-darf- Gebärden- bzw. Schriftsprachdolmetscher für hörgeschädigte Menschen.
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6.3. Die Geldleistungen werden frühestens vom Monat der Antragstellung an erbracht.
6.4. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwei Jahre. Notwendige Leistungen zu den Kosten einer Arbeitsassistenz werden auf Antrag weiterbewilligt.
6.5. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich im Voraus.
6.6. Die zweckentsprechende Verwendung der Geldleistungen ist dem Integrationsamt nachträglich durch Vorlage geeigneter Unterlagen gemäß Anlage 2 nachzuweisen.
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Inklusion und Werkstatt für Menschen mit Behinderung?
www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/2/2
von A Langner - ?2013 - ?Zitiert von: 2 - ?Ähnliche Artikel
Für die Arbeitsassistenz ist folglich der Adressatenkreis auf jene Menschen ... Vor allem Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderungen,


Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen
http://www.kn-world.de/gratis-archiv/artikel/behinderte-menschen/arbeitsassistenz-schwerbehinderter-menschen.html








  
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